Der Senat erwägt eine Zurückweisung der Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Landgerichts Freiburg vom 05.01.2016 gemäß § 522 Abs. 2 ZPO.
Die Parteien erhalten vor einer Entscheidung Gelegenheit zur Stellungnahme binnen 3 Wochen.
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