Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Landgerichts Ulm vom 13.06.2013 (
z u r ü c k g e w i e s e n.
2.Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt der Kläger.
3.Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Das Urteil des Landgerichts Ulm vom 13.06.2013 (
Die Revision wird nicht zugelassen.
Berufungsstreitwert: 11.116,68 €.
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