Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Sozialgerichts Berlin vom 23. Mai 2012 geändert. Der Bescheid des Beklagten vom 19. Oktober 2011 in der Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 14. November 2011 wird aufgehoben und der Beklagte verurteilt, an den Kläger 699,60 € zu zahlen. Im Übrigen wird die Berufung zurückgewiesen.
Der Beklagte trägt drei Viertel der außergerichtlichen Kosten des Klägers im gesamten Verfahren.
Die Revision wird nicht zugelassen.
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