Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Sozialgerichts Berlin vom 24. März 2015, S
Kosten für das Berufungsverfahren sind nicht zu erstatten.
Die Revision wird nicht zugelassen.
I
Die Beteiligten streiten über die Gewährung höherer Leistungen der Grundsicherung nach dem SGB II für den Monat Januar 2014 als Barleistung statt als Sachleistung.
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