Auf die Berufung des Beklagten wird das Urteil des Sozialgerichts Berlin vom 25. Juni 2010 aufgehoben. Die Klage wird abgewiesen.
Außergerichtliche Kosten sind für das gesamte Verfahren nicht zu erstatten.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Klägerin wendet sich gegen einen Aufhebungs- und Erstattungsbescheid.
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