Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Sozialgerichts Nürnberg vom 22. Februar 2019 wird zurückgewiesen.
II.Die Beklagte hat die außergerichtlichen Kosten der Klägerin zu erstatten.
III.Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Beteiligten streiten um Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem Vierten Kapitel des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch (SGB XII).
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