Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Sozialgerichts Berlin vom 28. November 2014 geändert. Der Beigeladene wird verurteilt, dem Kläger endgültige Leistungen der Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem SGB XII für die Zeit vom 1. Februar 2013 bis 31. Januar 2014 zu gewähren.
Im Übrigen wird die Berufung zurückgewiesen.
Der Beigeladene trägt die außergerichtlichen Kosten des Klägers im gesamten Verfahren.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Testen Sie "Rechtsportal Arbeitsrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|