LSG Berlin-Brandenburg - Urteil vom 26.05.2016
L 31 AS 694/14
Normen:
SGB II § 7 Abs. 1 S. 1; SGB II § 9 Abs. 1; SGB II § 11; ALG II-VO i.d.F. v. 01.01.2007 § 2a; ALG II-VO i.d.F. v. 01.01.2007 § 3 Abs. 4; GG Art. 3 Abs. 1; SGB X § 45;
Vorinstanzen:
SG Berlin, vom 20.02.2014 - Vorinstanzaktenzeichen 107 AS 12809/10

Grundsicherung für ArbeitsuchendeAnrechnung von EinkommenUnterschiedliche Behandlung von selbständigen und nichtselbständig ErwerbstätigenTeilweise Schlechterstellung von Selbständigen

LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 26.05.2016 - Aktenzeichen L 31 AS 694/14

DRsp Nr. 2016/10871

Grundsicherung für Arbeitsuchende Anrechnung von Einkommen Unterschiedliche Behandlung von selbständigen und nichtselbständig Erwerbstätigen Teilweise Schlechterstellung von Selbständigen

1. Die unterschiedliche Behandlung von selbständigen und nichtselbständig Erwerbstätigen im Anwendungsbereich des SGB II ist ausreichend gerechtfertigt; § 3 Abs. 4 Alg II-V 2008 verstößt nicht gegen Art. 3 Abs 1 GG. 2. Soweit bei abhängig beschäftigten Leistungsempfängern durch den Zufluss eines Einkommens (das sich nicht als Einmalzahlung darstellt) Hilfebedürftigkeit für einen Monat überwunden wird und verbleibendes Einkommen deshalb nach erneuter Antragstellung als Vermögen geschützt ist und überdies der Zufluss eines die Bedürftigkeit ausschließenden Einkommens keine Auswirkungen für die vorangegangenen Monate eines Bewilligungsabschnitts haben kann, ist die teilweise Schlechterstellung von Selbständigen, bei denen bezogen auf den Bewilligungsabschnitt der Zufluss eines die Hilfebedürftigkeit für einen Monat ausschließenden Einkommens nicht dieselben Folgen hat, ausreichend durch die Unterschiede in der Art der Erwerbstätigkeit gerechtfertigt.