Der Gerichtsbescheid des Sozialgerichts Hildesheim vom 09. September 2016 wird abgeändert. Der Beigeladene zu 1. wird verurteilt, dem Kläger für die Zeit vom 26. August 2015 bis zum 15. September 2015 Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes nach dem SGB II in Höhe von 279,30 EUR zu gewähren. Die weitergehende Berufung wird zurückgewiesen. Der Beigeladene zu 1. erstattet dem Kläger die notwendigen außergerichtlichen Kosten beider Rechtszüge. Eine weitergehende Kostenerstattung findet nicht statt. Die Revision wird nicht zugelassen.
Testen Sie "Rechtsportal Arbeitsrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|