LSG Hessen - Urteil vom 13.05.2015
L 6 AS 133/14
Vorinstanzen:
SG Kassel, vom 23.01.2014 - Vorinstanzaktenzeichen 13 AS 689/12

Grundsicherung für Arbeitsuchende

LSG Hessen, Urteil vom 13.05.2015 - Aktenzeichen L 6 AS 133/14

DRsp Nr. 2015/15474

Grundsicherung für Arbeitsuchende

I. Die Berufung des Beklagten gegen das Urteil des Sozialgerichts Kassel vom 23. Januar 2014 wird zurückgewiesen.

II. Der Beklagte hat dem Kläger auch seine notwendigen außergerichtlichen Kosten der Berufung zu erstatten.

III. Die Revision wird zugelassen.

Tatbestand:

Die Beteiligten streiten um die Rechtmäßigkeit des Absenkungsbescheides vom 25. Mai 2012 in der Gestalt des Widerspruchsbescheids vom 2. August 2012 mit dem für den Zeitraum 1. Juni 2012 bis 31. August 2012 ein vollständiger Wegfall des Arbeitslosengelds II festgestellt wurde.

Der 1977 geborene Kläger, unterzeichnete unter dem Datum vom 20. Februar 2012 die nachfolgend wiedergegebene Eingliederungsvereinbarung. Bereits zuvor stand er im Leistungsbezug nach dem Sozialgesetzbuch Zweites Buch - Grundsicherung für Arbeitsuchende - (SGB II) und hatte auch zuvor schon Eingliederungsvereinbarungen abgeschlossen.

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