Die Beschwerde der Klägerin gegen die Nichtzulassung der Berufung im Urteil des Sozialgerichts Berlin vom 18. Oktober 2013 wird zurückgewiesen.
Außergerichtliche Kosten des Beschwerdeverfahrens sind nicht zu erstatten.
Die Beschwerde der Klägerin vom 25. November 2013 gegen die Nichtzulassung der Berufung im Urteil des Sozialgerichts Berlin vom 18. Oktober 2013 ist form- und fristgerecht eingelegt worden und damit zulässig, aber unbegründet.
Testen Sie "Rechtsportal Arbeitsrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|