LSG Berlin-Brandenburg - Urteil vom 30.04.2015
L 32 AS 1844/13 ZVW
Normen:
SGB II § 9; SGB II § 11; SGB XII § 92a;
Vorinstanzen:
SG Berlin, vom 04.05.2010 - Vorinstanzaktenzeichen 115 AS 30405/08

Grundsicherung für Arbeitsuchende - Bedarfsgemeinschaft bei stationärer Pflege eines Ehegatten; sozialhilferechtlicher Maßstab bei der Feistellung von Einkommen im Rahmen der Anrechnung von Einkommen; Antrag auf Arbeitslosengeld II mittels Einschreiben Rückschein; Beweis des Zugangs

LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 30.04.2015 - Aktenzeichen L 32 AS 1844/13 ZVW

DRsp Nr. 2015/10863

Grundsicherung für Arbeitsuchende - Bedarfsgemeinschaft bei stationärer Pflege eines Ehegatten; sozialhilferechtlicher Maßstab bei der Feistellung von Einkommen im Rahmen der Anrechnung von Einkommen; Antrag auf Arbeitslosengeld II mittels Einschreiben Rückschein; Beweis des Zugangs

Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Sozialgerichts Berlin vom 4. Mai 2010 wird zurückgewiesen.

Die Beklagte hat der Klägerin die außergerichtlichen Kosten des Rechtsstreites, einschließlich der des Revisionsverfahrens zu erstatten. Im Übrigen sind Kosten nicht zu erstatten.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Normenkette:

SGB II § 9; SGB II § 11; SGB XII § 92a;

Tatbestand:

Die Beteiligten streiten über einen Anspruch der Klägerin auf Leistungen nach dem SGB II für die Zeit vom 1. November 2007 bis 30. April 2008 im Hinblick auch auf Einkommen des in einem Pflegeheim untergebrachten Ehemannes der Klägerin und auf Ansprüche der Klägerin gegen deren Sohn wegen Übertragung von Immobilieneigentum der Klägerin auf diesen.