Auf die Berufung der Kläger wird das Urteil des Sozialgerichts Berlin vom 05. November 2010 geändert und der Bescheid des Beklagten vom 28. Juli 2008 in der Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 21. Oktober 2008 aufgehoben.
Die weitergehende Berufung wird zurückgewiesen.
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