I. Die Beschwerde der Beteiligten zu 1) gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts Berlin vom 30.06.2016 -
II. Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen.
I.
Die antragstellende Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di), die Beteiligte zu 1), wendet sich in diesem Beschlussverfahren gegen eine ohne ihre Mitwirkung nach dem SE-Beteiligungsgesetz zustande gekommene Mitbestimmungsvereinbarung.
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