LAG Baden-Württemberg, vom 16.01.2003 - Vorinstanzaktenzeichen 3 Sa 22/02
ArbG Reutlingen, vom 19.06.2002 - Vorinstanzaktenzeichen 5 Ca 51/02
Grundrechtsbindung der Tarifvertragsparteien; Schutzpflichtfunktion der Grundrechte; Tarifgeltung für Lektoren - Überprüfung der Entscheidung der Tarifvertragsparteien über den persönlichen Geltungsbereich eines Tarifvertrags; Vereinbarkeit einer Ungleichbehandlung von Arbeitnehmergruppen mit dem Gleichheitssatz des Art. 3 Abs. 1 GG; Nichtgeltung des BAT für Lektoren
BAG, Urteil vom 27.05.2004 - Aktenzeichen 6 AZR 129/03
DRsp Nr. 2004/17108
Grundrechtsbindung der Tarifvertragsparteien; Schutzpflichtfunktion der Grundrechte; Tarifgeltung für Lektoren - Überprüfung der Entscheidung der Tarifvertragsparteien über den persönlichen Geltungsbereich eines Tarifvertrags; Vereinbarkeit einer Ungleichbehandlung von Arbeitnehmergruppen mit dem Gleichheitssatz des Art. 3 Abs. 1GG; Nichtgeltung des BAT für Lektoren
»1. Die Tarifvertragsparteien sind als Vereinigungen privaten Rechts nicht unmittelbar grundrechtsgebunden. Gleichwohl müssen sie auf Grund der Schutzpflichtfunktion der Grundrechte bei ihrer tariflichen Normsetzung den allgemeinen Gleichheitssatz des Art. 3 Abs. 1GG sowie die Diskriminierungsverbote des Art. 3 Abs. 2 und Abs. 3GG beachten. Das gilt auch bei der Festlegung des persönlichen Geltungsbereichs eines Tarifvertrags zur Regelung allgemeiner Arbeitsbedingungen.2. Beziehen Tarifvertragsparteien eine bestimmte Arbeitnehmergruppe nicht in den Geltungsbereich eines solchen Tarifvertrags ein, verzichten sie auf eine ihnen mögliche Normsetzung. Das ist Teil der grundrechtlichen Gewährleistung des Art. 9 Abs. 3GG. Ein solcher Regelungsverzicht verstößt nicht gegen Art. 3 Abs. 1 , wenn bei typisierender Betrachtung der jeweiligen Gruppen sachbezogene Gruppenunterschiede erkennbar sind, die eine Nichteinbeziehung der betreffenden Arbeitnehmergruppe in den persönlichen Geltungsbereich eines solchen Tarifvertrags rechtfertigen.
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