ArbG Bochum, vom 14.12.2017 - Vorinstanzaktenzeichen 1 Ga 21/17
Grundrecht auf freien Zugang zu öffentlichen ÄmternOrganisationsfreieheit des öffentlichen Arbeitgebers bei Auswahlverfahren zur StellenbesetzungKein Verfügungsanspruch bei bereits erfülltem Anspruch aus Art. 33 Abs. 2 GGKeine Revision zum Bundesarbeitsgericht im Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes
LAG Hamm, Urteil vom 12.01.2018 - Aktenzeichen 11 SaGa 41/17
DRsp Nr. 2019/9840
Grundrecht auf freien Zugang zu öffentlichen ÄmternOrganisationsfreieheit des öffentlichen Arbeitgebers bei Auswahlverfahren zur StellenbesetzungKein Verfügungsanspruch bei bereits erfülltem Anspruch aus Art. 33 Abs. 2GGKeine Revision zum Bundesarbeitsgericht im Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes
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