LAG Hamm - Urteil vom 12.01.2018
11 SaGa 41/17
Normen:
GG Art. 33 Abs. 2; ArbGG § 72 Abs. 4;
Vorinstanzen:
ArbG Bochum, vom 14.12.2017 - Vorinstanzaktenzeichen 1 Ga 21/17

Grundrecht auf freien Zugang zu öffentlichen ÄmternOrganisationsfreieheit des öffentlichen Arbeitgebers bei Auswahlverfahren zur StellenbesetzungKein Verfügungsanspruch bei bereits erfülltem Anspruch aus Art. 33 Abs. 2 GGKeine Revision zum Bundesarbeitsgericht im Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes

LAG Hamm, Urteil vom 12.01.2018 - Aktenzeichen 11 SaGa 41/17

DRsp Nr. 2019/9840

Grundrecht auf freien Zugang zu öffentlichen Ämtern Organisationsfreieheit des öffentlichen Arbeitgebers bei Auswahlverfahren zur Stellenbesetzung Kein Verfügungsanspruch bei bereits erfülltem Anspruch aus Art. 33 Abs. 2 GG Keine Revision zum Bundesarbeitsgericht im Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes