I.
Die Beteiligten streiten um die Kostenübernahme für eine Betriebsratsschulung.
Der Beteiligte zu 1) (im Folgenden: Betriebsrat) ist der gewählte Betriebsrat der Beteiligten zu 2) (im Folgenden: Arbeitgeberin). Er besteht aus 11 Mitgliedern. Die Arbeitgeberin ist ein Unternehmen der chemischen Industrie mit etwa 480 Arbeitnehmern. Die Beteiligten zu 3) und 4) sind Mitglieder des Betriebsrates. Sie sind erstmals im Jahr 2002 in den Betriebsrat gewählt worden und nahmen jeweils an drei Fortbildungsveranstaltungen des Veranstalters "Institut A" (im Folgenden: A) zum Betriebsverfassungsrecht teil.
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