LAG Köln - Urteil vom 01.02.2001
10 Sa 625/00
Normen:
BGB § 139 § 157 ; AGBG § 6 § 23 ;
Vorinstanzen:
ArbG Köln, vom 27.01.2000 - Vorinstanzaktenzeichen 4 Ca 6090/99

Gratifikation; Bindungsklausel; geltungserhaltende Reduktion

LAG Köln, Urteil vom 01.02.2001 - Aktenzeichen 10 Sa 625/00

DRsp Nr. 2002/15275

Gratifikation; Bindungsklausel; geltungserhaltende Reduktion

»1. Wird mit einer Gratifikationszusage eine unzulässig lange Bindungsdauer vereinbart, ist sie auf das zulässige Maß zurückzuführen. 2. Dies gilt auch dann, wenn die Bindungsklausel in einem vom Arbeitgeber vorformulierten Arbeitsvertrag vereinbart ist. 3. Hat der Arbeitnehmer keinerlei Bindungsfrist eingehalten, steht ihm die Gratifikation nicht zu. 4. Hypothetischer Parteiwille, Verbot geltungserhaltender Reduktion und ergänzende Vertragsauslegung.«

Normenkette:

BGB § 139 § 157 ; AGBG § 6 § 23 ;
Vorinstanz: ArbG Köln, vom 27.01.2000 - Vorinstanzaktenzeichen 4 Ca 6090/99