Auf die Berufung des Beklagten wird das Urteil des Sozialgerichts Berlin vom 19. Dezember 2013 geändert und die Klage insgesamt abgewiesen. Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Sozialgerichts Berlin vom 19. Dezember 2013 wird zurückgewiesen.
Eine Kostenerstattung findet für beide Instanzen nicht statt.
Die Revision wird nicht zugelassen.
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