SG Osnabrück, vom 07.05.2015 - Vorinstanzaktenzeichen S 21 SB 518/11
Grad der BehinderungDiabetesBemessung des GdB als tatrichterliche AufgabeEinschnitte in die Lebensführung
LSG Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 25.05.2016 - Aktenzeichen L 13 SB 87/15
DRsp Nr. 2016/13126
Grad der BehinderungDiabetesBemessung des GdB als tatrichterliche AufgabeEinschnitte in die Lebensführung
1. Die Bemessung des GdB ist nach der ständigen Rechtsprechung des BSG grundsätzlich tatrichterliche Aufgabe.2. Dabei hat insbesondere die Feststellung der nicht nur vorübergehenden Gesundheitsstörungen unter Heranziehung ärztlichen Fachwissens zu erfolgen; maßgeblich für die darauf aufbauende GdB-Feststellung ist aber nach § 2 Abs. 1, § 69 Abs. 1 und 3SGB IX, wie sich nicht nur vorübergehende Gesundheitsstörungen auf die Teilhabe am Leben in der Gesellschaft auswirken.3. Bei der rechtlichen Bewertung dieser Auswirkungen sind die Gerichte an die Vorschläge der von ihnen gehörten Sachverständigen nicht gebunden.4. Das BSG zieht zur Betrachtung des Diabetes nunmehr die neugeschaffenen Bestimmungen in Teil B Nr. 15.1 VMG in der Fassung vom 14. Juli 2010 auch für die Vergangenheit heran.5. Maßgebend für die Beurteilung des GdB sind daher nunmehr insbesondere der Therapieaufwand und die aus der Erkrankung gegenwärtig resultierenden Einschnitte in die Lebensführung.
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