OVG Nordrhein-Westfalen - Beschluss vom 31.01.2011
12 A 2607/09
Normen:
AEUV Art. 20; AEUV Art. 21 Abs. 1; BAföG § 2 Abs. 1 S. 1 Nr. 6; BAföG § 5 Abs. 2 S. 1 Nr. 3; BAföG a.F. § 5 Abs. 4 S. 1; BAföG § 5 Abs. 4 S. 2 n.F.;

Gleichwertigkeit des Besuchs einer Universität in Großbritannien mit dem Besuch einer im Inland gelegenen Ausbildungsstätte i.R.e. Anspruchs auf Studienförderung

OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 31.01.2011 - Aktenzeichen 12 A 2607/09

DRsp Nr. 2011/5543

Gleichwertigkeit des Besuchs einer Universität in Großbritannien mit dem Besuch einer im Inland gelegenen Ausbildungsstätte i.R.e. Anspruchs auf Studienförderung

Für den Besuch einer ausländischen Hochschule, für die lediglich ein bestimmtes Mindestalter Zulassungsvoraussetzung ist, fehlt es von vorn herein an der für einen Anspruch auf Ausbildungsförderung erforderlichen Gleichwertigkeit mit dem Besuch einer im Inland gelegenen Hochschule im Sinne des § 5 Abs. 4 S. 2 BAföG n.F..

Tenor

Der Antrag auf Zulassung der Berufung wird abgelehnt.

Der Kläger trägt die Kosten des gerichtskostenfreien Zulassungsverfahrens.

Normenkette:

AEUV Art. 20; AEUV Art. 21 Abs. 1; BAföG § 2 Abs. 1 S. 1 Nr. 6; BAföG § 5 Abs. 2 S. 1 Nr. 3; BAföG a.F. § 5 Abs. 4 S. 1; BAföG § 5 Abs. 4 S. 2 n.F.;

Gründe

Aufgrund des Wegfalls des § 5 Abs. 2 AGVWGO, vgl. Art. 2 Nr. 28 des Gesetzes zur Modernisierung und Bereinigung von Justizgesetzen im Land Nordrhein-Westfalen vom 26. Januar 2010, ist zum 1. Januar 2011 kraft Gesetzes ein Beklagtenwechsel eingetreten. Das Rubrum wurde entsprechend des nunmehr geltenden sog. Rechtsträgerprinzips des § 78 Abs. 1 Nr. 1 VwGO von Amts wegen geändert.

Der Antrag des Klägers auf Zulassung der Berufung ist unbegründet.