BSG - Urteil vom 02.03.2000
B 7 AL 46/99 R
Normen:
SchwbG § 2 Abs. 1 S. 1 Alt 1, § 2 Abs. 1 S. 1 Alt 2, § 2 Abs. 1 S. 2;
Vorinstanzen:
LSG Essen - L 12 AL 162/97 - 24.08.1998,
SG Dortmund, vom 04.08.1997 - Vorinstanzaktenzeichen S 30 Ar 322/94

Gleichstellung von Behinderten zur Erlangung eines geeigneten Arbeitsplatzes auch ohne konkretes Arbeitsplatzangebot

BSG, Urteil vom 02.03.2000 - Aktenzeichen B 7 AL 46/99 R

DRsp Nr. 2000/7892

Gleichstellung von Behinderten zur Erlangung eines geeigneten Arbeitsplatzes auch ohne konkretes Arbeitsplatzangebot

1. Für die Gleichstellung mit einem Schwerbehinderten zur Erlangung eines geeigneten Arbeitsplatzes ist ein konkretes Arbeitsplatzangebot keine Voraussetzung. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]

Normenkette:

SchwbG § 2 Abs. 1 S. 1 Alt 1, § 2 Abs. 1 S. 1 Alt 2, § 2 Abs. 1 S. 2;

Gründe:

I

Der Kläger begehrt die Gleichstellung mit einem Schwerbehinderten gemäß § 2 Schwerbehindertengesetz (SchwbG).