1) Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin zu 1) 17.875,37 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszins seit dem 30.11.2007 nachzuzahlen.
2) Es wird festgestellt, dass der Klägerin zu 1) ab dem 1. Januar 2008 eine monatliche Witwenrente in Höhe von 1.276,81 € zusteht.
3) Die weitergehende Berufung der Klägerin zu 1) wird zurückgewiesen.
4) Die Berufung des Klägers zu 2) wird zurückgewiesen.
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