I. Auf die Berufung der Klägerin wird das Endurteil des Arbeitsgerichts Regensburg - Kammer Landshut - vom 20.04.2011 -
1. Die Beklagte wird verurteilt, der Klägerin ab 01.06.2012 laufend monatlich im Voraus eine betriebliche Leistung (Zuschlagsrente) von 593,54 € brutto nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz hieraus ab jeweiliger Fälligkeit zu zahlen.
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