Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Oldenburg vom 12.11.2009 - 4 Ca 274/09 - wird kostenpflichtig zurückgewiesen.
Die Revision wird zugelassen.
Die Parteien streiten im Rahmen eines Insolvenzverfahrens über Vergütungsansprüche aus dem Monat August 2007.
Wegen des erstinstanzlichen Sach- und Streitstandes wird auf den Tatbestand des angefochtenen Urteils verwiesen.
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