LAG Köln - Urteil vom 08.11.2000
3 Sa 974/00
Normen:
BGB § 611a;
Fundstellen:
MDR 2001, 576
NZA 2001, 787
Vorinstanzen:
ArbG Köln, vom 25.05.2000 - Vorinstanzaktenzeichen 19 Ca 10769/99

Gleichbehandlung von Männern und Frauen bei der Einstellung

LAG Köln, Urteil vom 08.11.2000 - Aktenzeichen 3 Sa 974/00

DRsp Nr. 2001/7424

Gleichbehandlung von Männern und Frauen bei der Einstellung

»Müssen an einem Arbeitsplatz schwere körperliche Arbeiten geleistet werden - u.a. gelegentliches Tragen von 50-kg-Säcken - so liegt in der körperlichen Leistungsfähigkeit des Bewerbers ein Einstellungskriterium, nicht aber per se in der Zugehörigkeit zu einem bestimmten Geschlecht. Die Beweislast dafür, dass die Einstellung einer Bewerberin auch ohne Diskriminismus nicht erfolgt wäre, trägt der Arbeitgeber.«

Normenkette:

BGB § 611a;
Vorinstanz: ArbG Köln, vom 25.05.2000 - Vorinstanzaktenzeichen 19 Ca 10769/99
Fundstellen
MDR 2001, 576
NZA 2001, 787