1. Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Köln vom 20.08.2008 - 3 Ca 4640/07 - wird kostenpflichtig zurückgewiesen.
2. Die Revision gegen dieses Urteil wird zugelassen.
Die Parteien streiten über die Berechnung der vom beklagten P als Träger der gesetzlichen Insolvenzsicherung (P ) zu sichernden Versorgungsanwartschaft des Klägers.
Der Kläger, geboren am 26. Juli 1952, war vom 1. November 1982 bis zum 31. Dezember 2007 bei der I GmbH & Co. KG (im Weiteren: Arbeitgeberin) beschäftigt.
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