LAG Baden-Württemberg, vom 28.11.2008 - Vorinstanzaktenzeichen 7 Sa 54/08
ArbG Stuttgart, vom 01.04.2008 - Vorinstanzaktenzeichen 7 Ca 8901/07
Gewerkschaftseintritt eines Arbeitnehmers nach dem Verbandsaustritt des Arbeitgebers während der Nachbindung (§ 3 Abs. 3 TVG) des Arbeitgebers
BAG, Urteil vom 06.07.2011 - Aktenzeichen 4 AZR 424/09
DRsp Nr. 2011/16957
Gewerkschaftseintritt eines Arbeitnehmers nach dem Verbandsaustritt des Arbeitgebers während der Nachbindung (§ 3 Abs. 3TVG) des Arbeitgebers
Tritt ein Arbeitnehmer nach dem Verbandsaustritt des Arbeitgebers während dessen Nachbindung nach § 3 Abs. 3TVG in die tarifvertragsschließende Gewerkschaft ein, entsteht eine normative Bindung des Arbeitsverhältnisses an den Tarifvertrag gemäß § 4 Abs. 1TVG in der gleichen Weise, als wären die Arbeitsvertragsparteien zur selben Zeit Mitglied der jeweiligen Koalition.Orientierungssätze:1. Eine Klageerweiterung ist in der Revision ausnahmsweise und nur dann zulässig, wenn es sich um eine Klageänderung iSv. § 264 Nr. 2 oder Nr. 3 ZPO handelt und der geänderte Antrag auf den vom Landesarbeitsgericht festgestellten Sachverhalt gestützt werden kann.2. Tritt ein Arbeitnehmer nach dem Verbandsaustritt des Arbeitgebers während dessen Nachbindung nach § 3 Abs. 3TVG in die tarifvertragsschließende Gewerkschaft ein, entsteht eine normative Bindung des Arbeitsverhältnisses an den Tarifvertrag gemäß § 4 Abs. 1TVG in der gleichen Weise, als wären die Arbeitsvertragsparteien zur selben Zeit Mitglied der jeweiligen Koalition.3. Während der Einführungsphase des ERA bestand nach den Geltungsbereichsbestimmungen der -Tarifverträge nur dann eine normative Bindung an diese, wenn der Arbeitgeber das in seinem Betrieb eingeführt hatte.
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