Die Beschwerde des Antragsgegners gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts des Saarlandes vom 4. Oktober 2019 -
Der Antragsgegner trägt die Kosten des gerichtskostenfreien Beschwerdeverfahrens.
I.
Bei dem 20... geborenen Antragsteller wurden den fachärztlichen Stellungnahmen des Dr. med. B.. ... vom 13.7.2016 und vom 13.7.2019 zufolge u.a. eine Störung des Sozialverhaltens und der Emotionen (F92.8 G), eine Aufmerksamkeitsdefizit-Hyperaktivitätsstörung (F90.0 G), ein (dringender) Verdacht auf Entwicklungsstörungen der schulischen Fertigkeiten, der Feinmotorik, ein dissoziiertes Intelligenzprofil mit Stärke im Bereich der gesprochenen Sprache und das Vollbild eines fetalen Alkoholsyndroms (Q86.O) diagnostiziert.
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