Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Sozialgerichts Frankfurt (Oder) vom 15. Dezember 2017 geändert.
Die Klage wird in vollem Umfang abgewiesen.
Außergerichtliche Kosten sind im gesamten Verfahren nicht zu erstatten.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Streitig ist die Gewährung von Versichertenrente wegen teilweiser Erwerbsminderung (EM) bei Berufsunfähigkeit (BU) für die Zeit ab 1. August 2014.
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