LSG Hamburg - Beschluss vom 30.09.2015
L 1 P 2/15
Normen:
SGB X § 48; SGB X § 45;
Vorinstanzen:
SG Hamburg, - Vorinstanzaktenzeichen S 33 P 62/12

Gewährung von Leistungen nach der Pflegestufe I bei MSVorliegen einer Aufhebungssituation

LSG Hamburg, Beschluss vom 30.09.2015 - Aktenzeichen L 1 P 2/15

DRsp Nr. 2015/19018

Gewährung von Leistungen nach der Pflegestufe I bei MS Vorliegen einer Aufhebungssituation

Liegt eine Aufhebungssituation vor, bedeutet dies, dass die streitgegenständlichen Bescheide nur dann Bestand haben können, wenn zur vollen Überzeugung des Gerichtes - also mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit - feststeht, dass die Voraussetzungen für die Gewährung der Pflegestufe I (für den Fall des § 45 SGB X) schon zum Zeitpunkt der Bewilligung nicht vorlagen bzw. (für den Fall des § 48 SGB X) im Zeitraum nach der Bewilligung entfallen sind.

Die Berufung der Beklagten wird zurückgewiesen.

Die Beklagte hat die notwendigen außergerichtlichen Kosten der Klägerin auch im Berufungsverfahren zu erstatten.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Normenkette:

SGB X § 48; SGB X § 45;

Tatbestand:

I.

Die Beteiligten streiten über die Gewährung von Leistungen der Pflegestufe I aus der gesetzlichen Pflegeversicherung.