VGH Bayern - Beschluss vom 26.02.2016 12 B 15.2255
Normen:
BVG § 26 Abs. 4 Nr. 1; BVG § 26a Abs. 1; BVG § 26 Abs. 4 Nr. 2; BVG § 26 Abs. 4 Nr. 5;
Vorinstanzen:
VG Augsburg, vom 29.07.2014 - Vorinstanzaktenzeichen Au 3 K 14.660
Gewährung von Leistungen der Kriegsopferfürsorge zur Teilhabe am Arbeitsleben einschließlich ergänzender Leistungen wegen einer posttraumatischen Belastungsstörung im Rahmen eines an das Bachelorstudium der Bioprozesstechnik unmittelbar anschließenden konsekutiven Masterstudiums
VGH Bayern, Beschluss vom 26.02.2016 - Aktenzeichen 12 B 15.2255
DRsp Nr. 2016/6020
Gewährung von Leistungen der Kriegsopferfürsorge zur Teilhabe am Arbeitsleben einschließlich ergänzender Leistungen wegen einer posttraumatischen Belastungsstörung im Rahmen eines an das Bachelorstudium der Bioprozesstechnik unmittelbar anschließenden konsekutiven Masterstudiums
1. Ein Masterstudium im Anschluss an das erfolgreiche Bachelor-Studium kann eine Maßnahme zur Teilhabe am Arbeitsleben darstellen, aus der Geldansprüche als ergänzende Leistungen nach § 26 Abs. 4 Nrn. 1, 2, 5 BVG erwachsen.
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