LSG Nordrhein-Westfalen - Urteil vom 26.04.2018
L 19 AS 671/14
Normen:
SGB II a.F. § 23 Abs. 5; SGB II § 12;
Vorinstanzen:
SG Münster, vom 23.01.2014 - Vorinstanzaktenzeichen 15 AS 1057/10

Gewährung von Grundsicherungsleistungen als Zuschuss anstelle eines DarlehensHilfebedürftigkeit ausschließendes VermögenBegriff der VerwertbarkeitPrognose über den VerwertungszeitraumVerfügungsbeschränkung des Inhabers

LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 26.04.2018 - Aktenzeichen L 19 AS 671/14

DRsp Nr. 2018/11147

Gewährung von Grundsicherungsleistungen als Zuschuss anstelle eines Darlehens Hilfebedürftigkeit ausschließendes Vermögen Begriff der Verwertbarkeit Prognose über den Verwertungszeitraum Verfügungsbeschränkung des Inhabers

1. Vermögensgegenstände sind nicht verwertbar, für die in absehbarer Zeit kein Käufer zu finden sein wird, etwa weil Gegenstände dieser Art nicht (mehr) marktgängig sind oder sie, wie Grundstücke infolge sinkender Immobilienpreise, über den Marktwert hinaus belastet sind, und auch keine andere Verwertungsmöglichkeit ersichtlich ist. 2. Abzustellen ist auf die für die Verwertung benötigte Zeit, hinsichtlich der ggfls. eine Prognose erforderlich und für die auf den bevorstehenden Bewilligungszeitraum abzustellen ist. 3. Rechtlich steht einer Verwertung eine Verfügungsbeschränkung des Inhabers entgegen; dem steht der Fall gleich, dass der Inhaber eine Aufhebung der Verfügungsbeschränkung nicht erreichen kann.

Tenor