Die Parteien streiten in dem vorliegenden Verfahren über einen von der Klägerin geltend gemachten Anspruch auf Gewährung von Arbeitszeitausgleichstagen, Hintergrund des Rechtsstreits ist die Auslegung von §
Die Klägerin ist seit dem 1.07.96 als "Free Flow"-Mitarbeiterin für die Beklagte im Kaufhaus-Restaurant Am A-platz in B tätig. Das Bruttomonatsentgelt beträgt 1.696,16 DM. Beide Parteien sind tarifgebunden. Seit 1999 hat die Beklagte der Klägerin keine Ausgleichstage mehr gewährt.
Die Klägerin hat die Ausgleichstage geltend gemacht, nach ihrer Ansicht stünden ihr nach §
Die Klägerin hat beantragt,
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