LSG Bayern - Urteil vom 24.01.2019
L 7 U 306/16
Normen:
SGG § 153 Abs. 2;
Vorinstanzen:
SG Landshut, vom 15.06.2016 - Vorinstanzaktenzeichen S 9 U 195/14

Gewährung einer Verletztenrente unter Anerkennung weiterer Unfallfolgen

LSG Bayern, Urteil vom 24.01.2019 - Aktenzeichen L 7 U 306/16

DRsp Nr. 2019/9475

Gewährung einer Verletztenrente unter Anerkennung weiterer Unfallfolgen

Tenor

I.

Die Berufung gegen das Urteil des Sozialgerichts Landshut vom 15. Juni 2016 wird zurückgewiesen.

II.

Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten.

III.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Normenkette:

SGG § 153 Abs. 2;

Tatbestand

Streitig ist die Gewährung einer Verletztenrente mit einer MdE von 30 v.H. unter Anerkennung weiterer Unfallfolgen und Behandlungsbedürftigkeit über den 23.2.2014 hinaus.