Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Sozialgerichts Berlin vom 4. November 2015 aufgehoben und die Klage vollumfänglich abgewiesen.
Außergerichtliche Kosten sind für den gesamten Rechtsstreit nicht zu erstatten.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Beklagte wendet sich mit ihrer Berufung gegen die Verurteilung zur Gewährung einer Rente nach einer MdE von 20 von Hundert.
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