Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Sozialgerichts Köln vom 26.06.2017 wird zurückgewiesen. Kosten sind nicht zu erstatten. Die Revision wird nicht zugelassen.
Der Kläger begehrt die Gewährung einer Umschulungsmaßnahme als "Kaufmann für Büromanagement".
Der am 00.00.1974 in der Türkei geborene Kläger hat dort im Juni 1992 das Berufslyzeum Fachrichtung Elektriker erfolgreich abgeschlossen. Dies entspricht ausweislich der Bescheinigung der Bezirksregierung Köln dem Hauptschulabschluss Klasse 10. Der Kläger hat dann in der Türkei nach eigenen Angaben ein Jahr Betriebswirtschaft studiert und zwei Jahre in der Marktforschung gearbeitet. Er ist seit 1999 in Deutschland und war hier in der Vergangenheit als Küchenhilfe bzw. als Beikoch beschäftigt. Er bezieht von dem Beklagten seit dem 01.01.2005 Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem ().
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