Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Sozialgerichts Duisburg vom 26.07.2017 wird zurückgewiesen. Kosten sind auch im Berufungsverfahren nicht zu erstatten. Die Revision wird nicht zugelassen.
I.
Der Kläger begehrt die Gewährung einer stationären Rehabilitationsmaßnahme (Reha-Maßnahme).
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