Die Berufung wird zurückgewiesen.
Kosten sind für das gesamte Verfahren einschließlich des Beschwerdeverfahrens vor dem Bundessozialgericht nicht zu erstatten.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Der Kläger begehrt von der Beklagten die Gewährung einer Rente wegen Erwerbsminderung.
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