LSG Sachsen-Anhalt - Urteil vom 08.03.2018
L 3 R 85/16
Normen:
ZVALG § 12;
Vorinstanzen:
SG Magdeburg, vom 19.01.2016 - Vorinstanzaktenzeichen 8 R 1033/14

Gewährung einer Ausgleichsleistung nach dem ZVALG

LSG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 08.03.2018 - Aktenzeichen L 3 R 85/16

DRsp Nr. 2018/9046

Gewährung einer Ausgleichsleistung nach dem ZVALG

Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Sozialgerichts Magdeburg vom 19. Januar 2016 aufgehoben und die Klage abgewiesen.

Kosten sind nicht zu erstatten.

Die Revision nicht zugelassen.

Normenkette:

ZVALG § 12;

Tatbestand:

Zwischen den Beteiligten ist die Gewährung einer Ausgleichsleistung nach dem Gesetz über die Errichtung einer Zusatzversorgungskasse für Arbeitnehmer in der Land- und Forstwirtschaft (ZVALG) streitig.

Die am ... 1948 geborene Klägerin absolvierte bei der LPG F vom 1. September 1964 bis zum 31. August 1966 eine Buchhalterlehre und war sodann vom 1. Juni 1969 bis zum 31. Dezember 1991 dort als Hauptbuchhalter versicherungspflichtig beschäftigt. Vom 1. Januar 1992 bis zum 30. Juni 2013 war sie schließlich als Geschäftsführerin bei der F. Landwirtschaftliche Produktions Verwaltungs GmbH (im Weiteren: FLP Verwaltungs GmbH) tätig. Seit dem 1. Juli 2013 bezieht sie Regelaltersrente von der Deutschen Rentenversicherung Bund (Zahlbetrag zum 1. Juli 2013: 1.571,70 EUR).