Die Parteien streiten um die Verpflichtung des Beklagten zur Zahlung einer Abfindung an den Kläger.
Der war in der Zeit vom 11.03.1985 bis 31.12.1990 als Hausmeister in der Bergarbeiterpoliklinik ..., zugehörig zum Medizinischen Versorgungsbetrieb ..., einer Einrichtung des Gesundheitswesens ..., Versorgungsbetrieb der ..., beschäftigt.
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