LSG Berlin-Brandenburg - Urteil vom 22.06.2022
L 9 KR 184/19 KL
Normen:
SGG § 197a Abs. 1;

Gestuftes System von Notfallstrukturen in KrankenhäusernBeschluss des GBAKein Anspruch auf eine Sonderrolle für hochspezialisierte FachkrankenhäuserTeilweise Parallelentscheidung zu LSG Berlin-Brandenburg L 9 KR 170/19 KL v. 22.6.2022

LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 22.06.2022 - Aktenzeichen L 9 KR 184/19 KL

DRsp Nr. 2022/17174

Gestuftes System von Notfallstrukturen in Krankenhäusern Beschluss des GBA Kein Anspruch auf eine Sonderrolle für hochspezialisierte FachkrankenhäuserTeilweise Parallelentscheidung zu LSG Berlin-Brandenburg L 9 KR 170/19 KL v. 22.6.2022

1. Es dient überragenden Gemeinwohlbelangen, die Notfallversorgung in Krankenhäusern zu strukturieren und in ihrer Qualität zu sichern.2. Der Beschluss des GBA über die Erstfassung der Regelungen zu einem gestuften System von Notfallstrukturen in Krankenhäusern gemäß § 136c Abs 4 Fünftes Buch Sozialgesetzbuch (juris: NotfStrKHRgl) vom 19.4.2018 ist rechtlich nicht zu beanstanden.3. Hochspezialisierte Fachkrankenhäuser haben keinen Anspruch auf eine Sonderrolle im "System der Notfallstrukturen in Krankenhäusern"; sie werden durch den Beschluss des GBA vom 19.4.2018 nicht willkürlich gleichbehandelt.

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Normenkette:

SGG § 197a Abs. 1;

Tatbestand