I. Die Parteien haben vor dem Arbeitsgericht Ludwigshafen - Auswärtige Kammern Landau - einen Zahlungsrechtsstreit geführt, in dessen Verlauf dem Kläger für den ersten Rechtszug Prozesskostenhilfe unter Beiordnung von Herrn Rechtsanwalt Z. unter Ausschluss der Erstattungsfähigkeit von Tage- und Abwesenheitsgeld sowie etwaigen Reisekosten vom Ort der Kanzlei zum Gerichtsort (Ort des Gerichtstages) mit Beschluss vom 02.02.2006 bewilligt worden ist.
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