Gesetzliche Unterfallversicherung bei Entsendung ins Ausland
BGH, Urteil vom 11.06.1975 - Aktenzeichen 2 RU 4/73
DRsp Nr. 1994/5507
Gesetzliche Unterfallversicherung bei Entsendung ins Ausland
Ein Beschäftigter, der von einem inländischen Unternehmen für die Dauer von zwei Jahren ins Ausland entsandt ist, unterliegt bei dieser Tätigkeit infolge Ausstrahlung dem Schutz der deutschen gesetzlichen Unfallversicherung.