Die Berufung des Klägers gegen den Gerichtsbescheid des Sozialgerichts Cottbus vom 20. Mai 2010 wird zurückgewiesen.
Der Kläger trägt die Kosten des Berufungsverfahrens.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Der Streitwert für das Berufungsverfahren wird auf 1.026,51 Euro festgesetzt.
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