Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Landessozialgerichts Rheinland-Pfalz vom 16. Januar 2012 wird zurückgewiesen.
Kosten sind nicht zu erstatten.
I
Zwischen den Beteiligten ist die Feststellung eines Überfalls am 2.3.2009 als Arbeitsunfall streitig.
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