I. Der 1932 geborene Kläger und Revisionskläger (Kläger) erzielte bis zum Jahre 1995 Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit. Seit dem 1. Juni 1995 erhält er eine Altersrente von der Bundesversicherungsanstalt für Angestellte (BfA) und eine weitere Rente von der Zusatzversorgungskasse (ZVK) des Baugewerbes. Seine Kapitaleinkünfte betrugen im Streitjahr 1996 lt. Steuererklärung weniger als 2 200 DM.
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