Der angefochtene Beschluss wird geändert.
Dem Antragsteller wird für das erstinstanzliche Verfahren unter Beiordnung der Rechtsanwältin ......... Prozesskostenhilfe bewilligt.
Diese Entscheidung ergeht gerichtsgebührenfrei; Auslagen werden nicht erstattet.
Die Rechtsbeschwerde zum Bundesgerichtshof wird zugelassen.
I.
Der Antragsteller ist Insolvenzverwalter über das Vermögen der "N. Limited" mit Sitz in R. In dieser Eigenschaft beabsichtigt er, im Wege der Insolvenzanfechtung nach §§ 130 Abs. 1 Nr. 1, 143 den Antragsgegner, einen früheren Arbeitnehmer der Schuldnerin, auf Rückgewähr erhaltener Lohnzahlungen in Höhe von insgesamt 5.143,67 € zur Insolvenzmasse vor dem Landgericht Rostock in Anspruch zu nehmen. Hierzu hat er um Bewilligung von Prozesskostenhilfe für das erstinstanzliche Verfahren nachgesucht.
Testen Sie "Rechtsportal Arbeitsrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|