LAG Berlin-Brandenburg - Urteil vom 14.03.2012
15 SaGa 2494/11
Normen:
GG Art. 33 Abs. 2;
Vorinstanzen:
ArbG Potsdam, vom 23.11.2011 - Vorinstanzaktenzeichen 6 Ga 38/11

Gerichtliche Überprüfung einer Versetzung oder Umsetzung bei einem öffentlichen Arbeitgeber

LAG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 14.03.2012 - Aktenzeichen 15 SaGa 2494/11

DRsp Nr. 2012/17945

Gerichtliche Überprüfung einer Versetzung oder Umsetzung bei einem öffentlichen Arbeitgeber

Es ist von der Organisationsfreiheit eines öffentlichen Arbeitgebers gedeckt, wenn eine offene Stelle nur mit solchen Bewerbern besetzt werden soll, bei denen es nicht zu einem Aufstieg oder einer Beförderung kommt. Eine solche Besetzung ist auch nicht am Maßstab des Art. 33 Abs. 2 GG zu prüfen.

Die Berufung der Verfügungsklägerin gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Potsdam vom 23.11.2011 - 6 Ga 38/11 - wird auf ihre Kosten zurückgewiesen.

Normenkette:

GG Art. 33 Abs. 2;

Tatbestand:

Die Verfügungsklägerin (künftig: die Klägerin) begehrt von der Verfügungsbeklagten (künftig: die Beklagte), dass diese eine ausgeschriebene Stelle vorläufig nicht anderweitig besetzt.

Die beklagte Bundesanstalt beabsichtigt, zwei hier strittige Stellen als Arbeitsvermittler nach der Vergütungsgruppe IV zu besetzen. Hierbei werden nach ihrer Konzeption nur Bewerber und Bewerberinnen berücksichtigt, für die die Stellenbesetzung kein Aufstieg oder Beförderung wäre, und deren Arbeitsverhältnis ursprünglich nach § 14 Abs. 1 Ziff. 7 TzBfG (Haushaltsbefristung) befristet war.

Hinsichtlich des übrigen Sachverhaltes und des Vorbringens im erstinstanzlichen Verfahren wird auf den Tatbestand des angefochtenen Urteils verwiesen.