1. Der Beschluss des Arbeitsgerichts Würzburg vom 02.12.2010 wird in Ziffer 3 abgeändert.
2. Der Klägerin wird ab 04.11.2010 für die 1. Instanz Prozesskostenhilfe bewilligt und Frau Rechtsanwältin G... beigeordnet, soweit sich die Klage auf die Erteilung von Lohnabrechnungen für Januar und Februar 2007 bezieht.
I. Die Klägerin machte mit ihrer Klage vom 02.11.2010 u.a. die Erteilung von Lohnabrechnungen für die Monate Januar und Februar 2007 geltend. In der Klage wurde nicht ausgeführt, dass eine Entgeltzahlung erfolgt sei.
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